Bild: Inklusion bedeutet auch die gleichberechtigte Wahrnehmung gesellschaftlicher Rechte und Pflichten. In Zusammenarbeit mit der Stephanus Stiftung konnten Menschen mit Behinderung den Landtag in Potsdam kennenlernen.
Inklusives Wahlrecht: Jeder Mensch in Deutschland ist Teil einer lebendigen und vorbildlichen Demokratie
Im Mai 2019 beschloss der Deutsche Bundestag das alle Menschen in Deutschland das Recht haben zur Wahl zu gehen. Das sogenannte Inklusive Wahlrecht wurde unter anderem durch Urteile des Bundesverfassungsgerichts ermöglicht und parlamentarisch umgesetzt. „„Die Anfrage der Stephanus-Stiftung hat mich sehr gefreut. Nach meinen Besuchen der Einrichtungen der Stephanus-Stiftung in meinem Wahlkreis ist mir deutlich geworden, dass ich aktiv gegen die Ausgrenzung angehen will. Von der politisch rechten Seite wird Stimmung gegen Inklusion und Integration gemacht. Das brauchen wir nicht in der Uckermark! “ bekennt sich Hanka Mittelstädt eindeutig zu gesellschaftlichem Zusammenhalt. Die Gäste aus der Uckermark konnten bei einer Führung den Landtag kennenlernen, sprachen mit dem Team der Landtagsabgeordneten und erhielten spezielle Informationsunterlagen in leichter Sprache. Bei der Einführung des Inklusiven Wahlrechts wurden entsprechende Verfahren zum Schutz der Stimmangabe, aber auch der Hilfsunterstützung festgelegt. Der Wahlschein kann von Menschen mit Behinderung schriftlich oder mündlich bei der Gemeindebehörde beantragt werden. Beim Wahlgang ist eine Wahlassistenz erlaubt, wenn der Wahlberechtigte nicht lesen oder durch körperliche Behinderung an der Stimmangabe gehindert ist. Die Wahlassistenz ist eine rein technische Hilfe.
Wer sich für die Hintergründe des Inklusiven Wahlrechts interessiert, findet unter https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Service/Infothek/Filme/Meine_Grundrechte/Inklusives_Wahlrecht/inklusives_wahlrecht_node.html einen interessanten Filmbeitrag.